Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird durch das Finanzamt ausgestellt, wenn die Grunderwerbsteuer gezahlt ist, oder wenn Steuerfreiheit vorliegt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine wichtige Voraussetzung für die im Grundbuch zu erfolgende Eintragung des Eigentümerwechsels. Bei ausstehenden Grunderwerbsteuerschulden kann die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch das Finanzamt verweigert werden. Bei einer Verweigerung der Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgrund von beim Finanzamt ausstehenden Steuerschulden, […]

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