Rohbauland ist die Bezeichnung für Gebiete, die baurechtlich genutzt werden dürfen, jedoch die Erschließung noch nicht abgeschlossen ist. Das Rohbauland muß erst eingeteilt, also parzelliert werden, damit die Bebauung erfolgen kann. Dieser Zustand des Rohbaulandes wird Bruttorohbauland genannt, während nach der Parzellierung von Nettorohbauland gesprochen wird. Beim Status des Nettorohbaulandes ist die vollständige Erschließung, also die Art und Anzahl der Bebauung noch nicht abgeschlossen. Ist dies jedoch der Fall, handelt es sich um baureifes Land. Bei rechtlich durchgesetzter, vollständiger artspezifisch baulichen Nutzung der Flächen ist also baureifes Land vorhanden.