Der Bauantrag wird bei der jeweiligen Baubehörde gestellt. Mit ihm erfolgt die Baugenehmigung für ein geplantes Objekt. Ohne einer gemäß dem Bauantrag folgenden erteilten Baugenehmigung kann ein Bauvorhaben nicht begonnen und letztendlich auch nicht bei Teil oder Fertigstellung von der zuständigen Baubehörde abgenommen werden